Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
2. Preise
Die Preise verstehen sich ab Werk oder ab Lager, soweit nicht anders vereinbart und zwar nach Lieferungsmöglichkeit. Preisaufschläge zum vereinbarten Preis sind zulässig bei Vorliegen besonderer Umstände wie massgebliche Lohnerhöhungen, Streik, Aussperrung, massgebliche Erhöhung öffentlicher Lasten (Steuern, Zölle, etc.). Beförderungs- und Schutzmittel (z.B. Verpackung) werden separat berechnet.
3. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind unter Ausschluss von Verrechnungen und Rückbehalten in SFR innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar. Stichtag fur die Skontogewährung ist das Datum des Zahlungseingangs. Die Skontogewährung setzt die Erfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen voraus. Nach Ablauf des Zahlungsziels von 30 Tagen sind wir ohne vorherige Mahnung berechtigt, Verzugszinsen zu einem üblichen Kreditzins zu berechnen. Wechselannahmen behalten wir uns vor. Bei Wechseln und Checks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen berechnen wir in banküblicher Höhe. Bei Zahlung durch Wechsel wird kein Skonto gewährt. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, so werden unsere Forderungen sofort fällig, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener oder gutgeschriebener Wechsel. Ausserdem sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz aus Nichterfüllung zu verlangen. In jedem Fall verbleibt uns das Recht, die Weiterveräusserung der gelieferten Ware durch den Besteller zu verbieten sowie das Recht auf Rückübernahme der Ware oder Übertragung des Besitzes auf Kosten des Bestellers.
Unberechtigte Skonto- oder andere Abzüge werden in jedem Fall nachbelastet.
Gutschriftenfür von uns zugebilligten Rücksendungen werden zu den am Tage der Ankunft gültigen Verkaufspreisen und Rabattsätzen abgerechnet. Unberührt bleiben Rücksendungen von ungeöffneten Lieferungen oder Aufträgen, bei denen die entsprechende Rechnung von uns storniert wird.
Zahlungen gelten nur als geleistet, wenn sie an uns erfolgen, nicht aber, wenn sie an unsere Vertreter geleistet werden.
4. Eigentumsvorbehalt
In Bezug auf die gelieferte Ware besteht ein Eigentumsvorbehalt gemass Art. 715 f ZGB und folgende Bestimmungen:
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen in unserem Eigentum.
b) Wir sind berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
c) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Besteller an einen Dritten in irgendeiner Form weiterveräussert (auch in verbundener oder vermischter Form) so wird die Forderung des Bestellers gegenüber dem Dritten hiermit im Umfang unserer Forderung gegenüber dem Besteller für die weiterveräusserte Ware an uns abgetreten.
d) Die Anzeige an den Dritten über die Forderungsabtretung hat vom Besteller bei Vertragsabschluss mit dem Dritten zu erfolgen. Eine entsprechende Anzeige ist auch uns zukommen zu lassen.
e) Der Besteller gewährt uns zu jeder Zeit zum Zweck der Kontrolle uneingeschränkten Zutritt zu den Örtlichkeiten, wo sich die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware befindet.
f) Wir sind berechtigt, vom Besteller uns angemessene erscheinende Sicherheitsleistungen für den Kaufpreis zu verlangen, solange unsere Forderungen nicht vollständig beglichen sind.
5. Versicherung
Der Käufer hat die Ware gegen Elementar-, übrige Sachschäden sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versichern. Ansprüche gegenüber Versicherungen für einen Schaden an unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware werden hiermit an uns abgetreten.
6. Lieferfrist, höhere Gewalt
Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung der Lieferfristen. Der Besteller hat keine Ansprüche gegen uns infolge verspäteter Lieferung, insbesondere keine Schadenersatzansprüche und kein Recht vom Vertrag zurückzutreten. Kann die Lieferung aufgrund höherer Gewalt, Streik, Material-, Betriebs-oder Transportstörungen und ähnlichem nicht vorgenommen werden, sind wir berechtigt, ohne Kostenfolgen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
7. Umfang der Lieferung
Eine mengenmässige Über- oder Unterlieferung von 10% steht uns frei. Teillieferungen sind zulässig. Ist keine Lieferzeit vereinbart, so steht uns das Recht zu, 1 Monat nach Auftragsbestätigung mit 14-tägiger Frist die Abnahme zu verlangen und nach Ablauf dieser Frist nach Wahl entweder Abnahme der von uns einseitig spezifizierten Ware zu fordern oder vom Vertrag unter Vorbehalt von Schadenersatzansprüchen zurückzutreten. Ist die Ware bereits fertiggestellt und haben wir Abnahme verlangt, so lagert sie ab dem verlangten Abnahmezeitpunkt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
8. Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Werk bzw. Auslieferungslager. Die Gefahr geht mit der Anzeige an den Besteller über die Versandbereitschaft auf ihn über. Wir versichern die Ware nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und in jedem Fall zu seinen Lasten. Werden vom Besteller keine Anweisungen in Bezug auf den Versand erteilt, so erfolgt der Versand nach unseren Vorstellungen. Für diesen Fall wird jegliche Haftung wegbedungen.
9. Vertragsmässigkeit der Ware
Massgebend für die Qualität und Ausführung der Ware sind die branchenüblichen Normen. Übliche geringe Abweichungen in Qualität, Stärke, Abmessung und Farbe, die unvermeidlich sind und keinen Einfluss auf die ordnungsgemässe Funktion haben, berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der Lieferung.
Wir übernehmen keine Gewähr für die Tauglichkeit der Ware für den vom Besteller gewünschten Verwendungszweck.
10. Haftung für Mängel der Ware
Beanstandungen sind uns (nicht unseren Handelsvertretern) innert 10 Tagen nach Eintreffen der Ware beim Besteller schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung spätestens aber nach einem Monat nach Eintreffen der Ware zu rügen.
Der Besteller hat in jedem Fall nur Anspruch auf Ersatzlieferung von einwandfreier Ware. Weitergehende Ansprüche bestehen keine.
Für Handelsware wird die Gewährleistung im Rahmen der Gewährleistung unseres Lieferanten übernommen.
Wird eine Mangelrüge von uns zurückgewiesen, verjähren Ansprüche innert 3 Monaten ab Rückweisung.
11. Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche des Bestellers, die nicht durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen sind, sind in ihrer Höhe auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
12. Schutzrechte
Erlangt der Besteller Kenntnis von irgendwelchen Geschäftsgeheimnissen von uns, so hat er darüber strengstes Stillschweigen zu wahren. Werden die Geschäftsgeheimnisse Dritten durch den Besteller zugänglich gemacht, ist eine Konventionalstrafe von Fr. 30'000.-geschuldet. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsortund Gerichtsstand ist Beringen / Schaffhausen. Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.
14. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser ungültigen oder nicht durchführbaren Bestimmung vereinbaren die Vertragsparteien eine Bestimmung, welche dieser wirtschaftlich am nächsten kommt. Wir akzeptieren keine fremden AGB's.